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Das Testament

Testament

Ein Thema, dass keiner von uns gerne hört. Die meisten Menschen machen keine richtige Verteilung des Vermögens nach ihrem Tod.

Es ist möglich, Ihre spanischen Vermögenswerte in Ihrem Testament im Heimatland zu integrieren, jedoch kann es einige Verzögerungen mit sich ziehen und das folgt zu zahlreichen Problemen und Frustrationen für Ihre Erben.

Das ablegen des Testaments in Spanien geht relativ schnell und ist mit wenig Kosten verbunden.

Viele Menschen nehmen es sich vor, das Testament erst nach dem Erwerb der Immobilie abzulegen. Doch das gerät schnell in Vergessenheit.

Um dies zu verhindern bieten wir Ihnen an, Ihr Testament zusammen mit dem Kauf der Immobilie abzulegen und arrangieren alles notwendige dafür.

Im Allgemeinen ist die bestgeeignete Art des Testaments in Spanien für die Meisten Menschen das als “Testamento Abierto (deutsche Übersetzung: offenes Testament)” bekannt ist. Ihr spanischer Anwalt wird Sie aufklären, wie ein Testament “erarbeitet” und zum Ausdruck gebracht werden soll, um Ihre wahren Absichten im Hinblick auf alle Ihre Vermögenswerte in Spanien zu sichern.

Der Notar wird das Testament nach den Anweisungen von Ihrem Anwalt vorbereiten. Dann werden Sie aufgefordert, Ihr Testament in der Gegenwart des Notars zu unterzeichnen. Durch den Notar wird Ihr Testament in der zentralen Registration angemeldet und Sie erhalten eine Kopie desgleichen mit der offiziellen Nummer der Registration Ihres Testaments. Nun können Sie mit Ruhe und Gewissheit davon ausgehen, dass Ihr Testament nicht mehr verlegt oder übersehen werden kann.

Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unbedingt ein Anwalt der auf das spanische Recht spezialisiert über das Testament und seine Anmeldung berät. Ein Guter Rat ist es dem Anwalt auch mitzuteilen, dass Sie ebenfalls eine Immobilie erwerben möchten und dass das der Grund für das Testament ist.